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Pulverbeschichtung

Fast alles, was Witterungseinflüssen wie Sonnenlicht und Regen ausgesetzt ist, nutzt sich ab. Auch die Pulverbeschichtung baut sich mit der Zeit ab. Die Geschwindigkeit dieser Abnutzung hängt von verschiedenen Umwelt- und Witterungseinflüssen ab, wie z.B. der Anzahl der Sonnenstunden. Dies fällt unter normale Abnutzung und unterliegt keiner Garantie. Sollten Sie ein anderes Phänomen als die normale Abnutzung dieser Pulverbeschichtung bemerken, kontaktieren Sie uns bitte. 

Die Garantie gilt nur, wenn mindestens 5 % des betreffenden Teils Mängel aufweisen, die nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen sind. Dieser Mangel muss mit bloßem Auge aus einer Entfernung von mindestens 3 Metern sichtbar sein. Eine eventuelle Entschädigung im Rahmen dieser Garantiebedingungen liegt ganz im Ermessen von Tuinmaximaal, wobei in jedem Fall die folgende degressive Entschädigungsregelung gilt:
- innerhalb von 1 Jahr nach Lieferung: die maximale Entschädigung beträgt 100 % des Kaufpreises
- innerhalb von 2 Jahren nach Lieferung: die maximale Entschädigung beträgt 80 % des Kaufpreises
- innerhalb von 3 Jahren nach Lieferung: die maximale Entschädigung beträgt 60 % des Kaufpreises
- innerhalb von 4 Jahren nach Lieferung: die maximale Entschädigung beträgt 40 % des Kaufpreises
- innerhalb von 5 Jahren nach Lieferung: die maximale Entschädigung beträgt 20 % des Kaufpreises
- ab 5 Jahren nach Lieferung: keine Entschädigung